die Schulordnung steht auch unter Downloads zur Verfügung!

HAUS- UND SCHULORDNUNG DER MITTELSCHULE FERLACH 

Die vorliegende Haus- und Schulordnung soll ein Beitrag zur gemeinsamen Gestaltung des Schulbetriebes sein und ein gutes Zusammenleben in der Schulgemeinschaft ermöglichen. 

Sie gilt auch für die schulische Tagesbetreuung. 

Die gesetzliche Grundlage zur Haus- und Schulordnung stellt der § 44 des SchUG in der Fassung der Novelle BGBI.Nr. 231/1977dar. 

SCHULWEG, VERKEHRSSICHERHEIT, SCHULTRANSPORT 

Die SchülerInnen sollen einen möglichst gefahrlosen Schulweg wählen. 

Besondere Vorsicht ist beim Überqueren von Straßen und an Kreuzungen geboten. 

Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht gefährdet werden. Gehsteige und Zebrastreifen müssen benützt werden. Die Verkehrsregeln müssen eingehalten werden. 

In öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen müssen die geltenden Vorschriften ein- 

gehalten werden. Die SchülerInnen sollen sich als rücksichtsvolle und ruhige Fahrgäste verhalten. 

Die SchülerInnen müssen sich während der Wartezeit an den Haltestellen vorbildlich  

verhalten. 

Das Fahrrad- und Mopedfahren muss nach den Regeln der Straßenverkehrsordnung erfolgen. Für Mopedfahrer gilt wie für alle anderen in der Schulhausgasse Tempo 30. 

Fahrräder sind auf dem Fahrradabstellplatz im Schulhof versperrt abzustellen. 

Das Werfen von Schneebällen und anderen Gegenständen im Schulbereich ist verboten. 

ABFOLGE DER UNTERRICHTSSTUNDEN VON MONTAG BIS FREITAG 

1.Stunde 7:40 bis 8:30 
2.Stunde 8:30 bis 9:20 
Pause 9:20 bis 9:30 
3.Stunde 9:30 bis 10:20 
4.Stunde 10:20 bis 11:10 
Pause 11:10 bis 11:20 
5.Stunde 11:20 bis 12:10 
6.Stunde 12:10 bis 13:00 
Pause 13:00 bis 13:20 
7.Stunde 13:20 bis 14:10 
8.Stunde 14:10 bis 15:00 
9.Stunde 15:00 bis 15:50 
10.Stunde 15:50 bis 16:40 

SCHULHAUS UND SCHULLIEGENSCHAFT 

Einlass und Aufsicht 

Die Schule ist Montag bis Freitag ab 07:00 geöffnet. Die Aufsicht in der Aula erfolgt durch Schulpersonal. 

15 Minuten vor Unterrichtsbeginn (7:25) beginnt die Aufsicht durch die Lehrkräfte in den Gängen und Klassenräumen. 

Garderobe 

Überbekleidung und Schuhe werden in der dem Schüler/der Schülerin zugewiesenen Garderobe/Spind abgelegt. Es gilt Hausschuhpflicht. Hausschuhe und Turnbekleidung sind in Stoffsäckchen aufzubewahren. 

Geld- und Wertsachen sollten nicht in der Garderobe/im Spind zurückgelassen werden, da keine Haftung übernommen wird. 

Die Garderoben und Spinde müssen in einem sauberen und ordentlichen Zustand gehalten werden. Der dem Schüler/der Schülerin zugewiesene Spind muss stets versperrt werden. Sollte der Spindschlüssel verlorengehen, muss dieser durch die Erziehungsberechtigten auf eigene Kosten ersetzt werden. 

Unterrichtsbeginn 

Die SchülerInnen sind verpflichtet pünktlich zum Unterricht zu erscheinen. 

Die SchülerInnen haben sich in den Klassenräumen aufzuhalten, ihre Plätze einzunehmen und sich auf den Unterricht vorzubereiten. Bei Nichterscheinen einer Lehrkraft ist dies spätestens zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn von der Klassensprecherin bzw. dem Klassensprecher im Konferenzzimmer oder in der Direktion zu melden. 

Klassenwechsel 

Die Lehrkräfte holen die SchülerInnen von ihren Klassen ab und führen sie in die Fachräume. 

Die LehrerInnen bestimmen, was die SchülerInnen in die einzelnen Funktionsräume mitnehmen dürfen. 

Ende des Unterrichts/Verlassen des Schulgebäudes   

Während des Unterrichts, in den Freistunden am Vormittag und in den Pausen ist das Verlassen ohne Genehmigung durch die Lehrkraft oder durch die Schulleitung untersagt. Ein schriftliches Ansuchen der Erziehungsberechtigten muss ebenfalls vorliegen. Nach Ende des Unterrichts  hinterlassen die SchülerInnen ein sauberes Klassenzimmer und verlassen unverzüglich das Schulgebäude. 

Für SchülerInnen des Nachmittagsunterrichts bzw. auf den Bus wartende SchülerInnen ist der Aufenthalt in der Aula bzw. im Fahrschülerhort nur mit einer Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erlaubt. 

Pausen 

Die Fenster bleiben gekippt bzw. geschlossen, sie dürfen nicht vollständig geöffnet werden. 

Aus Sicherheitsgründen sind das Laufen, Raufen, Stoßen und Umhertollen untersagt. Die SchülerInnen dürfen die Klassenräume verlassen, müssen aber im jeweiligen Stockwerk bleiben (Ausnahme: Kauf von Getränken/Jause am Automaten in der Aula).  

Ein Aufsuchen der WC-Anlagen ist nur in den Pausen gestattet (während des Unterrichts nur mit Erlaubnis der Lehrkraft). In den Toilettenanlagen ist auf Sauberkeit und Hygiene zu achten. 

Verhalten im Katastrophenfall 

Bei Ertönen des Alarmzeichens haben die SchülerInnen ihre Unterrichtsräume und das Schulgebäude unter der Führung der Lehrkraft auf dem vorgeschriebenen Fluchtweg rasch zu verlassen und sich auf den für sie bestimmten Plätzen (Parkplatz West, Neubaugasse) außerhalb des Schulgebäudes zu versammeln. Schulsachen sowie in der Garderobe aufbewahrte Kleidungsstücke sind im Schulgebäude zurückzulassen. Fenster und Türen sollen geschlossen werden. 

Bei Verlassen der Klassenräume und nach Ankunft auf dem Sammelplatz ist die Vollzähligkeit der SchülerInnen zu überprüfen. Die SchülerInnen haben solange auf ihren Sammelplätzen zu bleiben, bis durch Schulleitung oder Lehrkräfte bzw. Einsatzkräfte weitere Weisungen erfolgen. Wenn keine Lehrkraft anwesend ist, haben die SchülerInnen den Fluchtweg alleine zurückzulegen. Dabei ist Ruhe und Besonnenheit zu bewahren. 

Beschädigungen 

Die SchülerInnen haben sämtliche Einrichtungen und Anlagen der Schule einschließlich der zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel mit Sorgfalt zu behandeln. 

Beschädigungen sind sofort in der Direktion, einer Lehrkraft oder dem Schulwart zu melden. 

Fernbleiben/Erkrankungen/Unfälle 

Das Fernbleiben vom Unterricht muss von den Erziehungsberechtigten am ersten Tag der Schule gemeldet werden. 

Bei Befreiung von der Teilnahme an einzelnen Gegenständen ist eine schriftliche Bestätigung vorzuweisen. 

Unfälle, die sich auf dem Schulweg, während des Unterrichts, während der Pausen oder während sonstiger Schulveranstaltungen ereignen, sind unverzüglich beim Klassenvorstand oder in der Direktion zu melden. 

Aufbewahrung von Eigentum, Verluste, Funde 

Die Schülerinnen dürfen Kleidungsstücke nur in der für sie bestimmten Garderobe bzw. dem für sie bestimmten Spind aufbewahren. 

Geld- und Wertsachen sind wegen Diebstahlgefahr vorzugsweise nicht in der Garderobe/im Spind aufzubewahren. Die Spinde sind stets zu versperren. 

Vor Beginn einer Turnstunde besteht die Möglichkeit der Lehrkraft Wertgegenstände zur Aufbewahrung (ohne Haftung) zu übergeben. 

Abhandengekommene Wertsachen sind unverzüglich in der Direktion zu melden.  

Ebenso sind dort auch Fundgegenstände abzugeben.  

Schwere Verstöße gegen das Eigentum eines Mitschülers/einer Mitschülerin oder einer Lehrkraft werden polizeilich zur Anzeige gebracht. 

Verbote und Einschränkungen 

Der Konsum und das Mitbringen von Alkohol, Drogen und Tabakwaren jeglicher Art sind in der Schule und bei sämtlichen Schulveranstaltungen strengstens untersagt. Sollten bei einem Schüler/einer Schülerin derartige Mittel gefunden werden, erfolgt umgehend eine Gefährdungsmeldung bei den zuständigen Behörden. 

Gegenstände, die die Sicherheit gefährden und die den Schulbetrieb stören (z.B. Messer, Knallkörper usw.), sind ausdrücklich untersagt.  

Mobiltelefone dürfen während der gesamten Unterrichtszeit nicht in Betrieb genommen werden. Sie müssen ausgeschaltet sein und dürfen nicht nur auf den Lautlosmodus eingestellt werden. Die Handys werden bei Unterrichtsbeginn in der Klasse abgegeben und von einer Lehrkraft versperrt. Bei Zuwiderhandeln wird das Handy abgenommen und zum Unterrichtsende zurückgegeben. Nach wiederholter Abnahme muss es vom Erziehungsberechtigten in der Direktion abgeholt werden. 

Das unerlaubte und ungewollte Filmen und Fotografieren von SchülerInnen und Lehrkräften wird als schwerer Verstoß gegen den Datenschutz und die persönliche Sphäre angesehen und kann polizeilich zur Anzeige gebracht werden. 

Getränke dürfen nur in den Pausen konsumiert werden. In Ausnahmefälle nach Erlaubnis der Lehrkraft auch in den Unterrichtsstunden. Kaugummikauen ist am Schulgelände verboten. Getränkedosen und Glasflaschen sind im gesamten Bereich der Schule verboten. Koffeinhaltige Getränke, im Speziellen Energydrinks, sind untersagt. 

Das Essen und Trinken in den Fachräumen ist nicht gestattet. 

Grundsätzlich sind Lärmen, Raufen und Laufen im gesamten Schulgebäude verboten. 

Das Sitzen auf den Fensterbänken in den Klassen ist untersagt. Treppengeländer sind keine Rutschbahnen! Die Schüler haben am Unterricht und an Schulveranstaltungen in einer den jeweiligen Erfordernissen entsprechenden und sittlich angemessenen Kleidung teilzunehmen. Das Tragen einer Kopfbedeckung (Ausnahme: religiöse Gründe, Erkrankungen) im Schulgebäude ist untersagt. Das Mitbringen von Tieren ist strengstens untersagt. 

Mülltrennung/Sauberkeit 

Die SchülerInnen sollen selbst für die fachgerechte Mülltrennung sorgen. Abfälle sind in die vorgesehenen Behälter zu werfen. Die SchülerInnen achten auf Sauberkeit im Schulhaus und im Schulbereich. Sie sollen das Reinigungspersonal und den Schulwart unterstützen. 

Die SchülerInnen und LehrerInnen der Mittelschule Ferlach sind sich der Notwendigkeit bewusst, dass das Zusammenleben und Zusammenarbeiten vieler Menschen 

gegenseitige Achtung, 

gewaltfreies Handeln, 

Rücksichtnahme, 

Respekt, 

Höflichkeit, 

Hilfsbereitschaft 

und die Einhaltung der Regeln 

verlangt. 

Die Haus- und Schulordnung wurde vom Team der MS Ferlach erstellt. 

Sie dient zur Besprechung und Beschlussfassung in den Klassenforen und im Schulforum. 

Ferlach, September 2023